- 09.12.2025 Einwohnermeldeamt- und Passamt geänderte Öffnungszeit am Donnerstag, 11.12.2025
- 05.12.2025 Anmeldung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Feueranmeldung
- 01.12.2025 Schließung der Gemeindeverwaltung, vom Bauhof und Hallenbad zu den Feiertagen im Dezember 2025
- 09.12.2025 Einwohnermeldeamt- und Passamt geänderte Öffnungszeit am Donnerstag, 11.12.2025
- 05.12.2025 Anmeldung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Feueranmeldung
- 01.12.2025 Schließung der Gemeindeverwaltung, vom Bauhof und Hallenbad zu den Feiertagen im Dezember 2025
- 09.12.2025 Einwohnermeldeamt- und Passamt geänderte Öffnungszeit am Donnerstag, 11.12.2025
- 05.12.2025 Anmeldung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Feueranmeldung
- 01.12.2025 Schließung der Gemeindeverwaltung, vom Bauhof und Hallenbad zu den Feiertagen im Dezember 2025
- 09.12.2025 Einwohnermeldeamt- und Passamt geänderte Öffnungszeit am Donnerstag, 11.12.2025
- 05.12.2025 Anmeldung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Feueranmeldung
- 01.12.2025 Schließung der Gemeindeverwaltung, vom Bauhof und Hallenbad zu den Feiertagen im Dezember 2025
Ausschreibung - Pflege von zehn Soldatengräbern auf dem Friedhof in Herleshausen
Die Gemeinde Herleshausen sucht für die Pflege von zehn Soldatengräbern auf dem Friedhof in Herleshausen eine/n engagierte/n Freiwillige/n.
Die Gräber sind im Sinne des „Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)“[1] ständig in einem Zustand zu erhalten, der den benachbarten Gräbern entspricht.
Als Entschädigung für die Pflegearbeiten wird analog der „Verordnung über die Pauschalen für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Gräberpauschalenverordnung 2025/2026 – GräbPauschV 2025/2026)“ ein Pauschalbetrag gezahlt.
Dieser ist gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes vom 01.11.2005 pro Grabstelle und Jahr auf 25,00 € festgelegt worden.
Neben dem Pauschalsatz werden die Kosten für den Grabschmuck (inkl. Blumenerde) jährlich auf Nachweis erstattet.
Zur Erläuterung näherer Einzelheiten werden interessierte Einwohner/innen gebeten, sich an die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung Herleshausen, Frau Fuckel (Tel.: 05654/9895-16 oder ), zu wenden.
[1]Gräbergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257; 2019 I 496) geändert worden ist

