Neue Förderrichtlinie #deinehrenamt veröffentlicht
die hessische Staatskanzlei hat kürzlich mitgeteilt, dass sie die Förderrichtlinie #deinehrenamt für das Ehrenamt und die Engagierten vereinfacht und unbürokratischer aufgelegt hat.
Die folgenden Änderungen werden besonders hervorgehoben:
Förderungen bis zu 30.000€
Förderung von Vereinsjubiläen
Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben
Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind
Private Initiativen sind antragsberechtigt
die Antragsstellung erfolgt online
mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden
Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt, ein Mittelabruf ist nicht mehr nötig und nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung ist erforderlich - es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr – das entlastet vor allem kleinere Projekte enorm.
Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Freiwilligenagenturen, Unternehmen und private Initiativen in ganz Hessen können einen Antrag stellen. Gefördert werden Maßnahmen zur Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen, der Erfahrungsaustausch, Vereinsjubiläen, Projekte zur Zukunftsfähigkeit von Organisationen sowie Initiativen, die Menschen für das Ehrenamt begeistern, die bisher weniger vertreten sind. Pro Organisation können bis zu 30.000 Euro beantragt werden.
Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln von #deinehrenamt
Hier geht es zum Online-Antrag für die Vergabe von Fördermitteln von #deinehrenamt