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Ausschreibung eines Schiedsamtes - Die Gemeinde Herleshausen sucht Schiedspersonen
Die Gemeinde Herleshausen sucht Schiedspersonen
Für die Besetzung des Schiedsamtsbezirks Herleshausen sucht die Gemeinde dringend interessierte Personen, die bereit sind, die Stelle der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Für ihr Amt werden die Schiedspersonen u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.-BDS- hinreichend ausgebildet.
Die Schiedspersonen werden durch die Gemeindevertreter auf fünf Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Eschwege in ihrem Amt bestätigt.
Die Bewerbung richten Interessierte bitte schriftlich bis zum 07.03.2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Herleshausen, Bahnhofstraße 15, 37293 Herleshausen.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Herleshausen
Carolin Gisselmann
Bürgermeisterin

