Gemeinde Herleshausen
Die Gemeinde entstand durch den am 01.12.1970 erfolgten freiwilligen Zusammenschluss der elf Südringgau-Gemeinden Herleshausen, Wommen, Nesselröden, Breitzbach, Unhausen, Holzhausen, Markershausen, Altefeld, Archfeld, Willershausen und Frauenborn zur Großgemeinde „Herleshausen" mit damals 3.696 Einwohnern.
Mit Stand vom 30.06.2019 (laut Statistik Hessen) hat die Gemeine Herleshausen 2.814 Einwohner.
Geschichte:
Die besondere strategische Bedeutung des Südringgaues als geschichts-trächtiges Grenzgebiet zu Thüringen vergegenwärtigen noch heute markante Burgruinen. Den Reichtum der dort ansässigen Adelshäuser bezeugen stattliche Herren- und Gutshäuser in Herleshausen, Nesselröden, Holzhausen, Altefeld und Willershausen.
Ins Licht einer breiteren Öffentlichkeit trat der Südringgau nach dem Zweiten Weltkrieg, als bei Herleshausen ein Grenzübergang in die DDR errichtet wurde. Dadurch finden sich Spuren der Weltgeschichte des letzten Jahrhunderts in unserer Gemeinde und geben etwas vom Charakter des Ortes wieder.
Die Teilung Deutschlands erlebte man in Herleshausen hautnah, schließlich lagen 11 der 15 Nachbarorte im Sperrgebiet der DDR. Umso tiefer bleiben die Erinnerungen an die bewegenden Tage und Wochen unter den „wieder gefundenen" Nachbarn nach der Grenzöffnung in Herleshausen am 10.11.1989 um 0.28 Uhr, als der erste Trabbi die Grenzkontrollstelle passierte: „Wir wollten nur sehen, ob es wirklich stimmt!"
Wappen:
Das 1984 genehmigte Wappen zeigt im roten Schild eine silberne, zu beiden Seiten in spitzbedachten silbernen Rundtürmen endende Zinnenmauer, die den Herleshäuser Wehrkirchhof darstellen, der vom Chorturm der Pfarrkirche überragt wird. Die Farben Rot und Weiß sind die hessischen Landesfarben.
Geographische Lage:
Herleshausen liegt im landschaftlich reizvollen Werratal nördlich eines Abschnitts der Grenze zu Thüringen im waldreichen Gebiet zwischen dem Hochplateau des „Ringgaus" im Nordwesten und dem Naturpark „Thüringer Wald" im Südosten. Herleshausen grenzt an das Gebiet der Wartburgstadt Eisenach, deren Kernstadt etwa 12 km östlich liegt. Bis zur Kreisstadt Eschwege sind es in N/W-Richtung rund 30 km und bis zu den nächsten Großstädten Kassel im Nordwesten zirka 70 km bzw. bis Erfurt in östlicher Richtung zirka 60 km, Bad Hersfeld liegt zirka 50 km in südwestlicher Richtung (jeweils Luftlinie).
Nachbargemeinden:
Herleshausen grenzt im Norden an die Gemeinden Ringgau (Werra-Meißner-Kreis), an Ifta, die Stadt Creuzburg und an die Gemeinde Krauthausen im Norden bzw. Nord-Osten (alle im Wartburgkreis/Thür.), im Osten an die thüringische kreisfreie Stadt Eisenach, im Süden an die Gemeinde Gerstungen (Wartburgkreis) sowie im Westen an die Stadt Sontra (Werra-Meißner-Kreis).
Aktuelle Meldungen
Einführung der Gelben Tonne
Ab Januar 2023 wird im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis die Sammlung von Leichtverpackungen vom "Gelben Sack" auf die "Gelbe Tonne" umgestellt.
Die wichtigsten Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie im Flyer zur Gelben Tonne
WMK Pressemitteilung - Wasserentnahme aus Oberflächengewässer ab sofort verboten!
WMK Pressemitteilung vom 13.07.2022
Die Pegelstände der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die Untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) mit sofortiger Wirkung. Dies bedeutet dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist. Die aktuellen Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage keine abflussrelevanten Niederschlagsmengen erkennen. Örtliche Regenereignisse und Gewitter können die Situation nur kurzfristig verbessern, tragen jedoch nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserstände in den Gewässern bei, so der Umweltdezernent des Werra-Meißner-Kreises, Dr. Rainer Wallmann. Die Trockenheit belastet die Wasserführung und führt teilweise schon zu einem kompletten Trockenfallen der Gewässer führt Dr. Wallmann weiter aus. Durch die auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) erlassene Allgemeinverfügung sollen die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit geschützt werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet
[Stellenausschreibung Hauptverwaltung]
Informationen zur Grundsteuerreform
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[Infoblatt zur Grundsteuerreform]