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Diebstahl von Blumen auf dem Friedhof Herleshausen

03. 04. 2025

In den letzten Tagen sind bei der Gemeinde vermehrt Beschwerden eingegangen, dass auf dem Friedhof in Herleshausen Blumen von den Gräbern widerrechtlich entwendet wurden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten fremder Grabstätten, das Abpflücken von Blumen und Pflanzen sowie das Wegnehmen von Kränzen und anderen auf den Grabstätten befindlichen Gegenständen untersagt ist.

Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen § 189 des Strafgesetzbuches sowie den Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB. Die Gemeinde Herleshausen macht daher darauf aufmerksam, dass Betroffene einen solchen Fall bei der Polizei zur Anzeige bringen sollten.

 

Der Gemeindevorstand 
der Gemeinde Herleshausen