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Ausbreitung des Buchsbaumzünslers auf dem Friedhof Herleshausen

Herleshausen, den 22.​08.​2025

Es wurde festgestellt, dass sich auf dem Friedhof in Herleshausen der Buchsbaumzünsler verbreitet hat. Es sind etliche Hecken und Büsche befallenen bzw. bereits abgestorben.

Diese dürfen, nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde, erst nach Ablauf der Brut- und Setzzeit vollständig entfernt werden. Dies bedeutet, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Entfernen von Hecken und Sträuchern verboten ist.

Befallene Sträucher müssen somit bis zum 30. September auf den Gräbern verbleiben und dürfen vorher nicht auf der Kompostieranlage des Friedhofes oder dem Grüngutsammelplatz entsorgt werden.

Informationen zum Buchsbaumzünsler erhalten Sie auf der Internetseite des NABU oder unter www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de

 

Der Gemeindevorstand 
der Gemeinde Herleshausen