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Anmeldung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Feueranmeldung
Herleshausen, den 05.12.2025
Die Gemeindeverwaltung Herleshausen weist darauf hin, dass Anträge zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ab sofort ausschließlich schriftlich bei der Sachbearbeitung Feuerwehr gestellt werden müssen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht mehr möglich; kurzfristige telefonische Anfragen können daher nicht genehmigt werden.
Bitte reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag mindestens zwei Werktage vor Beginn ein, damit eine fristgerechte Bearbeitung möglich ist.
Bitte füllen Sie das zum Download bereitstehende Formular dazu aus.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihrer Mithilfe.
Weitere Informationen:

